politbande
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positionen Arbeit, Digitalisierung, Queerpolitik

Verschiedene Initiativen, Organisationen und Interessensverbände haben uns um die Positionierung zu Fragen und Thesen, sogenannter Wahlprüfsteine, gebeten. Manchmal war es uns auch ein Anliegen, uns öffentlich zu Prüfsteinfragen zu äußern, zu denen andere Parteien und Listen befragt wurden. Alle gesammelten Fragen inklusive unserer dazugehörigen Ausführungen findet ihr hier. Wir aktualisieren die Inhalte laufend.

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Ja. Der queere Aktionsplan Nürnberg sollte weitergeführt werden, weil er ein wichtiger Schritt für Sichtbarkeit, Teilhabe und Gleichberechtigung queerer Menschen in der Stadt ist. Positiv ist vor allem, dass Nürnberg als erste Kommune in Bayern einen eigenen queeren Aktionsplan auf den Weg gebracht hat, der gemeinsam mit Initiativen aus der Stadtgesellschaft erarbeitet wurde.

Gleichzeitig hat die bisherige Umsetzung auch Schwächen offengelegt. Viele Maßnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück, weil es an ausreichender Finanzierung, klaren Zuständigkeiten und spürbaren Verbesserungen im Alltag fehlt. Gerade deshalb braucht es eine Neuauflage des Aktionsplans ab 2026. Die positiven Ansätze müssen fortgeführt und die benannten Kritikpunkte verbindlich aufgegriffen werden: mit klaren Prioritäten, ausreichenden Ressourcen und einer stärkeren Ausrichtung auf konkrete Wirkung für queere Menschen in Nürnberg.

Grundsätzlich muss an Schulen die wichtige Grundlage für Wissen, Respekt und ein faires Miteinander gelegt werden. Deshalb muss Bildung zu Geschlechtsidentität und -vielfalt immer auch an Schulen stattfinden.

Gleichzeitig zeigen Erfahrungen aus der Bildungsarbeit, dass Schule allein nicht ausreicht. Außerschulische Bildungsangebote schaffen geschützte Räume, in denen Fragen gestellt, Unsicherheiten angesprochen und persönliche Erfahrungen geteilt werden können.

In Nürnberg gibt es bereits viele Initiativen und Bildungsangebote, die genau hier ansetzen. Sie leisten wertvolle Präventionsarbeit, stärken junge Menschen und unterstützen Fachkräfte und Familien. Damit sie diese wichtige Arbeit dauerhaft und für mehr Menschen leisten können, müssen sie gezielt gestärkt und verlässlich gefördert werden.

Ja, in diesen Bereichen gibt es starken Nachholbedarf im Bildungsbereich. Digitale Kompetenz ist ein fundamentaler Baustein, um junge Menschen Selbstbestimmung und kritisches Denken zu vermitteln und sie fit für Ihre Zukunft zu machen.

Digitale Werkzeuge und Arbeitsabläufe sind dynamisch und ändern sich schnell, es ist also ein konstanter Lern- und Wissenserweiterungsprozess sowohl bei den Schüler*innen als auch bei den Lehrkräften nötig, um diese Veränderungen abzubilden.

Besonders beim Thema KI sollte deshalb immer geprüft werden, worauf eine solche Fortbildung inhaltlich abzielt: Vermittlung von Grundlagen und methodischem, analytischen und kritischen Umgang mit LLMs und generativer KI ist Fortbildungen zu spezifischen KI-Tools vorzuziehen, um die Schüler*innen auf die Herausforderungen der Zukunft und lebenslanges Lernen vorzubereiten, ohne sich von spezifischen Tools abhängig zu machen.

Politisch gesehen liegt die Bildung zwar im Kompetenzbereich des Landes, zusätzliche kommunale Angebote wie Fortbildungen, Workshops oder Ähnliches können aber eine sinnvolle Ergänzung sein.

Es ist dringend notwendig, dass jugendrelevante Angebote in einer zentralen App oder auf einer gut zugänglichen Webseite gebündelt werden. Kinder und Jugendliche bewegen sich selbstverständlich in digitalen Räumen – wenn die Stadt sie erreichen will, muss sie dort präsent sein, wo Information tatsächlich gesucht und gefunden wird. Angebote, die nicht sichtbar oder leicht auffindbar sind, bleiben wirkungslos, selbst wenn sie fachlich gut sind. Eine zentrale digitale Plattform würde den Zugang zu Beratungs-, Freizeit- und Unterstützungsangeboten deutlich erleichtern und insbesondere auch Kinder und Jugendliche erreichen, die nicht über Eltern, Schule oder Einrichtungen angebunden sind.

Das in dieser Form ausschließlich in Deutschland angewandte sogenannte Werkstatt-System verstößt klar gegen die UN Behindertenrechtskonvention. Neben der Segregation ist die Bezahlung der zweite klare Verstoß, weswegen es dringend nötig ist zumindest diesen Punkt anzupassen.

Das sogenannte Werkstatt-System sollte in seiner Gesamtheit hinterfragt und grundlegend an geltende internationale Beschlüsse angepasst werden, was allerdings die kommunale Entscheidungsebene übersteigt.