politbande
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positionen Arbeit, Sicherheit

Verschiedene Initiativen, Organisationen und Interessensverbände haben uns um die Positionierung zu Fragen und Thesen, sogenannter Wahlprüfsteine, gebeten. Manchmal war es uns auch ein Anliegen, uns öffentlich zu Prüfsteinfragen zu äußern, zu denen andere Parteien und Listen befragt wurden. Alle gesammelten Fragen inklusive unserer dazugehörigen Ausführungen findet ihr hier. Wir aktualisieren die Inhalte laufend.

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Der Nürnberger Flughafen liegt inmitten eines dicht besiedelten Gebietes. Vor Allem die Stadtteile Schniegling und Wetzendorf aber teilweise auch St. Johannis sind wie viele andere Stadtteile und das Umland östlich und westlich des Nürnberger Albrecht-Dürer-Airports vom nächtlichen Fluglärm betroffen.
Was an fast allen Flughäfen in Deutschland und an allen Flughäfen in Süddeutschland längst selbstverständlich ist, der Schutz der Anwohner vor nächtlichem Fluglärm, ist in Nürnberg und seinem Umland leider nicht gegeben.
Anwohner und einige Umlandgemeinden weisen daher auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2012 hin. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass für die Kernnacht ein Nachtflugverbot als Mindeststandard zum Schutz der Anwohner erforderlich ist. Die Rechtsprechung erkennt ausdrücklich an, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gegenüber der Bevölkerung gegeben sein muss. Es besteht ein wissenschaftlicher Konsens darüber, dass Nachtflüge eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellen. Besonders gefährdet sind hier Kinder und ältere Menschen. Die WHO empfiehlt einen Lärmpegel von unter 40 dB(A) – ein Wert der in der Umgebung des Nürnberger Flughafens bei Nachtflugbetrieb deutlich überschritten wird.
Der Flughafen erklärt hingegen, dass sich ohne betriebliche Flexibilität das Angebot an Flügen zu Lasten der Menschen und der Wirtschaft in der Metropolregion deutlich vermindern würde und der Betrieb nur wirtschaftlich geführt werden kann, wenn am Airport wenigstens in gewissem Umfang auch nachts geflogen wird. Einige Umlandgemeinden wie auch Anwohner sehen die Lage anders und gewichten wirtschaftliche Argumente gering. Der Flughafen wird zu gleichen Teilen von Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern finanziert.
Hier stehen wirtschaftliche Interessen der von vielen Seiten eingeforderten Nachtruhe in den angrenzenden Stadtteilen des Flughafens und Umlandgemeinden entgegen.

Wie würden Sie sich als Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister zu dieser Frage positionieren?

Die politbande befürwortet ein Nachtflugverbot mit wenigen, klar geregelten Ausnahmen.
In diesem Zusammenhang sei an Art.151(1) der Bayerischen Verfassung erinnert: “Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesondere der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.” Gesundheit und Gemeinwohl sticht Profit; tagsüber bleibt genug Zeit um den Flughafen wirtschaftlich zu betreiben.

Transparenz, wissenschaftliche Expertise und öffentliches Monitoring ist essentiell um die potentiellen Risiken zu beobachten und politisch Reagieren zu können. Generell müssen diese Risiken unbedingt ernst genommen und kritisch analysiert werden. Besonders sollten wirtschaftliche Argumente gegenüber ökologischen und Risiken und dem Klimaschutz keine Priorität genießen.